Arbeitnehmererfindungen
Erfindungen von Arbeitnehmern unterliegen dem Arbeitnehmererfindergesetz.
Es schreibt für den Übergang der Rechte an den Arbeitgeber ein
festes Verfahren vor.
Bei Missachtung des Arbeitnehmererfindergesetzes kann der Arbeitgeber
an der Nutzung der Erfindung gehindert werden.
Wir bieten:
- Erstellung eines Konzepts zum Umgang mit Arbeitnehmererfindungen
- Beratung bei der Inanspruchnahme von Arbeitnehmererfindungen
- Hilfe bei der Ermittlung der Erfindervergütung